Coronatest
Zur Vermeidung einer Ansteckung und einer reibungslosen Teilnahme an der Prüfung, ist ein negatives Ergebnis eines Coronaschnelltestes, in Form einer Bescheinigung einer offiziellen Teststelle, mitzubringen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein solcher Schnelltest, auch Bürgertest genannt, wird an jedem Wohnort kostenlos angeboten oder kann ggf. auch im eigenen Ausbildungsbetrieb gemacht werden. Auch Mehrfachtestungen pro Woche sind möglich.
Maskenpflicht
Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen FFP2- oder OP-Maske im gesamten Schul- bzw. Prüfungsgebäude und auf dem ganzen Schul- bzw.
Prüfungsgelände. Die Maske ist auch während der Prüfung durchgängig verpflichtend zu tragen. Die Maske darf nur kurzzeitig zum Essen und Trinken abgenommen werden. Dies darf bei Sitznachbarn jedoch nicht gleichzeitig geschehen. Bei Verweigerung die Maske zu tragen, muss die betreffende Person das Gebäude und Gelände sofortverlassen und kann somit nicht weiter an der Prüfung teilnehmen.
Abstandsregelung
Auch auf dem Weg zum Prüfungsort /-raum und auf dem Weg zurück ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Eventuelle Wegekonzepte sind unbedingt einzuhalten. Gültige Hygienekonzepte sind ebenfalls einzuhalten.
Versammlungsverbot
Sehen Sie von „Versammlungen/Ansammlungen“ vor und nach der Prüfung bitte ab. Betreten und Verlassen Sie die Prüfungsräume/Prüfungsgelände auf direktem Weg!
Kontakt-Tagebuch
Zu Beginn der Prüfung müssen Sie sich in ein Kontakt-Tagebuch eintragen. Daten müssen vollständig und wahrheitsgemäß eingetragen werden.
Die Tisch-Nr. entsprechend dem Sitzplan ist einzutragen und Sitzänderungen dürfen nicht vorgenommen werden.
Aufsichtspersonal/Prüfer
Anweisungen von Prüfern, Aufsichtspersonal und Organisatoren ist unbedingt Folge zu leisten.
Gesundheitszustand
Sollten Sie am Prüfungstag Erkältungssymptome zeigen, sollten Sie von der Teilnahme an der Prüfung absehen. Dies ist unverzüglich der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses mitzuteilen und durch ein ärztlichen Attestes nachzuweisen.
Sollten sich eindeutige Krankheitssymptome während der Prüfung zeigen, kann ein Ausschluss von der Prüfung wegen der Gefährdung der Sicherheit erfolgen.
Stand: 19.04.2021
Sie leuchten, sie blinken und ziehen die Blicke der Passanten auf sich – deine Schilder- und Lichtreklamen beleben das Straßenbild und machen auf die ansässigen Geschäfte und Betriebe aufmerksam. Sie unterscheiden sich voneinander im grafischen Aufbau, damit die werbenden Unternehmen möglichst viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Es wird strahlend bunt
Als Schilder- und Lichtreklamehersteller berätst du die Unternehmen kompetent bei der Gestaltung ihrer Werbung. Dabei hast du immer die spezifischen Wünsche und Ziele deiner Kunden im Auge. Gefragt ist nicht nur handwerkliches Können, sondern auch gestalterisches Talent. Mit diesen Eigenschaften erfüllst du die vielseitigen Aufgaben, die dir in deinem Arbeitsalltag begegnen.
Routinierter Umgang mit Elektronik
Du entwirfst unter anderem Schriften und Zeichen und montierst energiesparende Lichtröhren und Leuchtkästen. Aus diesem Grund musst du auch mit Elektrotechnik umgehen können. Der Beruf führt dich zudem mit vielen Leuten zusammen und du bist an vielen Orten im Einsatz, wenn du deine Produkte bei den Kunden anbringst. Dein Beruf ist somit ähnlich bunt wie das Straßenbild.
Ausbildungsinhalte:
Ausbildungsablauf:
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Teil 1
Teil 1 der Gesellenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Teil 2
Die Ausbildung schließt mit Teil 2 der Gesellenprüfung ab.
Ausbildungsvertrag
Das Wichtigste zu Beginn jedes Ausbildungsverhältnisses ist der Ausbildungsvertrag.
Mithilfe des Digitalen Berusausbildungsvertrages können Handwerksbetriebe, die einen Lehrling ausbilden wollen, den Ausbildungsvertrag und den dazugehörigen Eintrag in die Handwerksrolle ganz mühelos, schnell und einfach vom PC aus anfertigten.
Die Vorteile des Programms liegen auf der Hand: Ein Programmassistent führt Schritt für Schritt durch das Programm. Selbst für Computerunerfahrene ist die Handhabung einfach und unkompliziert. Die Daten des Betriebes müssen nur einmal eingetragen und dann dauerhaft auf dem Firmenrechner abgespeichert werden, so dass sie jederzeit abrufbereit sind. Bei Beginn eines neuen Ausbildungsverhältnisses ist nur noch die Ergänzung der lehrlingsspezifischen Daten erforderlich bis der Vertrag druckfertig ist.
Der Digitale Berufsausbildungsvertrag stellt eine komfortable Alternative zum bisherigen Durchschlagsformular dar und kann unkompliziert auf dem PC installiert werden. Zahlreiche Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften nutzen den Digitalen Ausbildungsvertrag.
Die Größe der Datei beträgt weniger als 1 Megabyte. Voraussetzung zum Drucken der Formulare ist das Programm Acrobat Reader ® ab Version 5.0.
Schilder- und Lichtreklamehersteller-Innung für die Regierungsbezirke Arnsberg und Münster
Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen
Mit ca 40.000 Beschäftigten ist das Handwerk leistungsstarker Motor der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in Dortmund und Lünen - wir sorgen dafür, dass dieser Motor auf Touren bleibt. Wir erfüllen als Dienstleistungscenter den Leistungsauftrag der Innungen und ihrer Fachbetriebe mit branchenübergreifendem Service und Öffentlichkeitsarbeit sowie als Spitzenvertreter des selbstständigen Handwerks für den Bereich Dortmund und Lünen.
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